in ihrem Song und nicht solche, welche offensichtlich in keiner näheren Beziehung zur Strafklägerin stehen. Kommt hinzu, dass die Beschuldigten diese Behauptung mit einem aus den Medien bekannten Fakt verknüpften, was die Behauptung umso glaubhafter erscheinen liess. So erlitt die Strafklägerin tatsächlich ein Burnout und musste sich in Folge dessen aus der Öffentlichkeit zurückziehen. Die Beschuldigten hatten Kenntnis all dieser Umstände.