Im Gegenteil handelt es sich dabei um einen Vorwurf, welcher erfolgreichen Frauen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen, nicht selten gemacht wird. Die Beschuldigten haben sich mit ihren Behauptungen eines sexistischen Stereotyps bedient, um die Strafklägerin zu beleidigen. Der sogenannte «Diss» liegt vorliegend eben gerade darin, dass eine Tatsachenbehauptung gemacht wurde, welche durchaus ernst genommen werden kann.