Dass die Beschuldigten es nicht für möglich gehalten haben wollen, dass die Äusserungen ernst genommen würden bzw. werden könnten, stellt jedoch eine Schutzbehauptung dar. Zwar handelt es sich beim vorliegend zu beurteilenden Song um einen «Disstrack», der im Hip-Hop Genre anzusiedeln ist. Ziel dieser Musikrichtung ist die Beleidigung der betreffenden Person, was denn auch die Beschuldigten freimütig eingeräumt haben. So haben sie denn auch die Schuldsprüche wegen Beschimpfung akzeptiert.