Dies sei vorliegend nicht der Fall. Auch könne der Song nicht als «Diss-Battle» bezeichnet werden, da sich bei solchen Battles zwei Rapper auf der Bühne gegenseitig beschimpfen würden, was vorliegend offensichtlich nicht der Fall sei. Dass der Liedtext ernst gemeint sei, ergebe sich auch aus dem Kommentar des Beschuldigten 1 auf Youtube, worin er die Strafklägerin als «Fotze» bezeichnet habe.