9. Beweiswürdigung 9.1 Würdigung durch die Vorinstanz Die Vorinstanz erachtet die Aussagen der Beschuldigten als glaubhaft. Bei der Aufnahme des Songs sei ihnen nicht bewusst gewesen, dass dieser auch ausserhalb ihrer Fangemeinde gehört und missverstanden werden könnte. Ihre Musik würde nicht von vielen Leuten konsumiert werden und Rapsongs seien Nischenprodukte. Es habe schliesslich auch fast eineinhalb Jahre gedauert, bis der Song der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden sei. Durch die Beschreibung «Trashtape» sei von den Machern bereits zu Beginn weg klar gemacht worden, dass es sich