In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die Beschuldigten in Kauf nahmen, dass der Song Dritten bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Weiter ist zu klären, ob die Beschuldigten die Strafklägerin gegenüber Dritten bzw. der Öffentlichkeit eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigen wollten, oder eine solche Beschuldigung in Kauf nahmen.