Konkret wird den Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: - Sie hätten die Strafklägerin als «Bitch» beschimpft (die entsprechenden Schuldsprüche sind in Rechtskraft erwachsen, weitere Schuldsprüche sind aufgrund des Anklagegrundsatzes wie erwähnt ausgeschlossen). - Sie hätten wider besseres Wissen behauptet, der politische Erfolg der Strafklägerin basiere darauf, dass sie Männern jederzeit sexuell zu Diensten stehe, und dass ihre sexuelle Verfügbarkeit rund um die Uhr der Grund dafür sei, dass sie ein Burnout erlitten habe.