9 neben den Hauptinterpreten „M.________" als Gastinterpreten auftreten. Der Titel „J.________" war und ist im Internet seit der Veröffentlichung bis zum aktuellen Zeitpunkt unter der oben angegebenen Adresse abrufbar, ebenso auch unter www.youtube.ch, Y.________ und Z.________. […] Die beschuldigten Personen haben das fragliche Stück gemeinsam aufgenommen im Wissen und in der Absicht, dieses im Internet zu veröffentlichen und die Privatklägerin damit in der Öffentlichkeit zu beschimpfen und wider besseres Wissen eines unehrenhaften Verhaltens zu beschuldigen.