II. H.________ (vgt.) sei schuldig zu erklären der Beschimpfung, begangen am 13.10.2014 in Bern und anderswo zum Nachteil von J.________. Ill. H.________ (vgt.) sei in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 2'200.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23.02.2016; Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen.