Rechtsanwalt I.________ stellte am 6. Juli 2018 namens des Beschuldigten 5 folgende Anträge (pag. 658): I. H.________ sei freizusprechen 1. vom Vorwurf der Verleumdung evtl. der üblen Nachrede, angeblich begangen am 13.10.2014 in Bern und anderswo zum Nachteil von J.________; 2. vom Vorwurf der sexuellen Belästigung, angeblich begangen am 13.10.2014 in Bern und anderswo zum Nachteil von J.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 660.00 und Auslagen von CHF 66.00, insgesamt bestimmt auf CHF 726.00, an den Kanton Bern.