2.1 zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 110.00 als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23.02.2016, wobei der Vollzug der Geldstrafe mit einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei; 2.2 zu einer Busse von CHF 1000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen); 2.3 zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.