2.1 zu einer Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je CHF 130.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe mit einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei; 2.2 zu einer Busse von CHF 1000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen); 2.3 zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. D. H.________ 6 1. H.________ sei schuldig zu erklären wegen