2.1 zu einer Geldstrafe von 115 Tagessätzen zu je CHF 20.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe mit einer Probezeit von 3 Jahren aufzuschieben sei; 2.2 zu einer Busse von CHF 1000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen); 2.3 zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. D. F.________ 1. F.________ sei schuldig zu erklären wegen