3. Anträge der Parteien In der Berufungsbegründung vom 24. Mai 2018 stellte und begründete die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 592 ff.): A. A.________ 1. A.________ sei schuldig zu erklären wegen 1.1 Verleumdung, begangen dadurch, dass die Beschuldigten von der Privatklägerin wider besseres Wissen behaupten, ihr politischer Erfolg basiere darauf, dass sie Männern jederzeit sexuell zu 4 Diensten sei und dass ihre sexuelle Verfügbarkeit „rund um die Uhr" wiederum der Grund dafür sei, dass sie ein Burnout erlitten habe;