als amtlichen Verteidiger ein. Weiter nahm sie die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht und forderte die Parteien auf, bekanntzugeben, ob sie damit einverstanden seien (pag. 471 ff.). Die Strafklägerin erklärte sich am 28. März 2018 mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag. 486). Am 27. März 2018 ersuchte Rechtsanwalt B.________ um Anordnung der amtlichen Verteidigung unter Beiordnung des unterzeichneten Rechtsanwalts. Zur Begründung machte er geltend, der Beschuldigte 2 verfüge nicht über die nötigen finanziellen Mittel, um die Verteidigung zu finanzieren.