Mit Verfügung vom 3. Januar 2018 stellte die Verfahrensleitung fest, dass sich die übrigen Parteien innert Frist nicht hätten vernehmen lassen. Den Beschuldigten 4 und 5 wurde eine notwendige Verteidigung beigeordnet. Sie wurden aufgefordert, innert Frist einen Verteidiger zu bezeichnen, ansonsten das Gericht diesen bestimmen werde (pag. 422 f.). Da sich beide Beschuldigte nicht vernehmen liessen, ernannte die Verfahrensleitung am 31. Januar 2018 zwei amtliche Verteidiger und forderte sie auf, ihr Einverständnis schriftlich zu bestätigen (pag. 426 ff.). Die Anwälte und Beschuldigten kamen dieser Aufforde-