frei von den Anschuldigungen der Verleumdung, evtl. üblen Nachrede und der sexuellen Belästigung, angeblich begangen am 13. Oktober 2014 in Bern. Für die Freisprüche schied die Vorinstanz Verfahrenskosten aus und richtete den Beschuldigten eine anteilsmässige Entschädigung für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte aus.