So erfolgte das am Montag nach dem Vorfall von C.________ an den Beschuldigten gerichtete Schreiben – wie auch die darauffolgenden schriftlichen und mündlichen Angaben des Zeugen – in respektvollem und freundlichem Tonfall, eine wie auch immer geartete Abneigung ist in keiner Weise erkennbar. Auch wurde schon in jenem Schreiben transparent darauf hingewiesen, dass die Stadt Thun gewillt ist, den «Renommierverkehr» zu bekämpfen, womit dem Betroffenen eine