Sie verhindere, dass beim Anfahren mit viel Gas oder bei schlechtem Untergrund ein oder mehrere Räder durchdrehen würden und das Fahrzeug seitlich ausbreche. Die Antriebsschlupfregelung könne aber per einfachem Knopfdruck ausgeschaltet werden, weshalb ein Durchdrehen der Antriebsräder ohne weiteres und ohne Vornahme «besonderer Manipulationen» möglich sei (pag. 93, S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Zeuge C.________ beobachtete selber kein Durchdrehen der Räder, sondern sprach konstant von einem Aufheulen des Motors und von einem Quietschen der Reifen.