Die Vorinstanz hat sich mit der Antriebsschlupfregelung und der Frage, inwieweit diese dem Anklagesachverhalt entgegensteht, auseinandergesetzt. Sie hielt dazu fest, die Antriebsschlupfregelung – bei der Marke BMW die sog. «Automatische Stabilitäts Control (ASC)» – sorge tatsächlich dafür, dass die Räder beim Anfahren nicht durchdrehen würden. Sie verhindere, dass beim Anfahren mit viel Gas oder bei schlechtem Untergrund ein oder mehrere Räder durchdrehen würden und das Fahrzeug seitlich ausbreche.