10. Würdigung der Kammer 10.1 Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung, insbesondere zur freien richterlichen Beweiswürdigung gemäss Art. 10 Abs. 2 StPO und zur Bedeutung des Grundsatzes «in dubio pro reo», wenn Aussage gegen Aussage steht, zutreffend wiedergegeben (pag. 87 f. und pag. 94, S. 3 f. und S. 10 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auf diese Erwägungen wird verwiesen. 10.2 Die Vorinstanz hat sich mit der Antriebsschlupfregelung und der Frage, inwieweit diese dem Anklagesachverhalt entgegensteht, auseinandergesetzt.