Es müsse dafür extra ein Knopf gedrückt und das Gaspedal voll durchgedrückt werden. Dem Beschuldigten eine solche verantwortungslose Verhaltensweise in relativ dichtem Verkehr vorzuwerfen, sei realitätsfremd und auch etwas beleidigend. Der BMW möge zwar etwas lauter sein als andere Autos, sei aber weniger als sechs Monate vor dem angeblichen Vorfall geprüft worden und entspreche sämtlichen technischen Vorgaben, inklusive der Lärmemissionsgrenzwerte. C.________ habe das Verhalten des Beschuldigten, dass dieser nicht auf das Schreiben vom 3. April 2017 reagiert habe, als Schuldeingeständnis gewertet, was nicht im Geringsten