Durch den Schuldspruch fühle er sich in seiner Berufsehre verletzt, weshalb er nicht bereit sei, diese – wenn auch bloss geringe – Strafe zu akzeptieren. Weiter sei die Erfüllung des vorgeworfenen Tatbestands schon aufgrund der äusseren Umstände ausgeschlossen. Das Auto verfüge über ein automatisches Schaltgetriebe und eine Antriebsschlupfregelung, wodurch es gar nicht oder nur unter Zuhilfenahme unüblicher Vorkehrungen möglich sei, die Räder zum Durchdrehen zu bringen. Es müsse dafür extra ein Knopf gedrückt und das Gaspedal voll durchgedrückt werden.