9. Vorbringen des Beschuldigten Die Verteidigung bringt zusammenfassend verschiedene Gründe vor, weshalb zumindest erhebliche und unüberwindliche Zweifel an den Schilderungen von C.________ bestünden und daher nicht auf diese abgestützt werden dürfe. Beim Beschuldigten handle es sich um einen 63-jährigen Mann, der es ganz sicher nicht für nötig erachte, mit dem ihm vorgeworfen Verhalten aufzufallen. Zudem sei der Beschuldigte seit drei Jahrzehnten Fahrlehrer sämtlicher Kategorien, Prüfungsexperte und führe sein eigenes Fahrschulstudio.