8. Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorliegenden Beweismittel genannt und zutreffend inhaltlich umschrieben, insbesondere die Aussagen des Beschuldigten sowie des Zeugen C.________ zusammenfassend wiedergegeben (pag. 89 ff., S. 5 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf wird verwiesen. Nebst zwei Schreiben von C.___