3 7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestrittenermassen war der Beschuldigte am Nachmittag des 1. April 2017 als Lenker seines Personenwagens (Marke BMW, Typ M5; vgl. den Fahrzeugausweis auf pag. 32) unterwegs und passierte die fragliche Stelle in Thun. Der Beschuldigte bestreitet aber, mit seinem Personenwagen durch zu schnelles Beschleunigen beim Anfahren sowie zu hohe Motordrehzahlen beim Fahren in niedrigen Gängen vermeidbaren Lärm verursacht zu haben.