1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 5. September 2017 erklärte das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) den Beschuldigten/Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 1. April 2017 um ca. 14.25 Uhr in Thun, Bälliz, schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘150.00 (pag. 76 f.).