1. Folgende Gegenstände werden zur Verwertung eingezogen oder im Falle der Nichtverwertbarkeit vernichtet (Art. 69 StGB): - 1 Apple iPhone 6 - 1 Apple iPad - 1 Laptop der Marke „Acer“, schwarz, inkl. Netzgerät 2. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückgegeben: - 1 USB-Stick mit der Aufschrift „Valiant“ - 1 Identitätskarte der Republik Frankreich, lautend auf A.________ - 1 Karte „BADGEO“, lautend auf A.________