26 6. Es wird festgestellt, dass A.________ anerkannt hat, dem Straf- und Zivilkläger AY.________ einen Betrag von CHF 450.00 (inkl. Genugtuung von CHF 150.00) zu schulden und AY.________ seine Privatklage zurückgezogen hat. Die Zivilklage wird insoweit als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 7. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. F. weiter verfügt wurde: