_ Soweit weitergehend wird die Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 19. Zur Bezahlung von CHF 480.00 Schadenersatz an den Straf- und Zivilkläger V.________ 20. Zur Bezahlung von CHF 400.00 Schadenersatz an den Zivilkläger W.________ Die Genugtuungsforderung des Straf- und Zivilklägers W.________ wird abgewiesen. 21. Zur Bezahlung von CHF 400.00 Schadenersatz an die Straf- und Zivilklägerin X.________