Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor oberer Instanz durch Fürsprecher B.________ wird gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote vom 21. Juni 2018 (pag. 2782) bestimmt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern 2/5 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung von insgesamt CHF 4‘361.85, ausmachend