18 lichkeitsentwicklung und der Vorgeschichte sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte dieses Ziel ohne eine intensive Unterstützung nicht erreichen könne. Abgesehen von einer Ausbildung wäre aus forensisch-psychiatrischer Sicht für eine Verbesserung der Legalprognose wichtig, dass der Beschuldigte in einem fördernden Setting mit sozialpädagogischer Unterstützung nachreifen könnte. Es müsste darum gehen, unzureichend verinnerlichte Werte und Normen zu fördern, um die schwere dissoziale Entwicklung zu korrigieren.