6B_70/2017 vom 19. Juli 2017 E. 6.3). Eine stationäre Behandlung verlangt vom Betroffenen ein Mindestmass an Kooperationsbereitschaft (Urteil des Bundesgerichts 6B_835/2017 vom 22. März 2018 E. 5.2.2). Ein Minimum an Willen, sich einer Therapie zu unterziehen und diese nicht kategorisch abzulehnen, bildet unerlässliche Voraussetzung für das Gelingen einer Massnahme und muss nach der konstanten Rechtsprechung des Bundesgerichts erwartet werden dürfen. An die Therapiewilligkeit im Zeitpunkt des richterlichen Entscheids sind indessen keine allzu strengen Anforderungen zu stellen, zu-