15 Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft (pag. 2735). Zudem wurde er während laufendem Strafverfahren zwei Mal mit gleichem Verhaltensmuster rückfällig. Dr. BM.________ kam in ihrem Gutachten von 15. August 2016 zum Schluss, dass das Risiko für weitere ähnliche Straftaten hoch sei (pag. 2124; pag. 2127). Aufgrund seiner Vorgeschichte sei unwahrscheinlich, dass der Beschuldigte in absehbarer Zeit durch eine regelmässige Beschäftigung Geld verdiene. Dies erhöhe das Risiko, dass der Beschuldigte auch in Zukunft versuchen werde, illegal an Geld zu kommen (pag. 2123). Das Gutachten von Dr. BM.