Kein eine Strafreduktion rechtfertigendes Geständnis kann gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in der Nichtanfechtung der Schuldsprüche erblickt werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_974/2009 vom 18. Februar 2010 E. 5.4. mit Hinweis). Der Beschuldigte erwähnte anlässlich der ersten Einvernahme vom 20. April 2015 (pag. 1678 ff.) von sich aus: «Ich habe Leute abgezogen», «Ich habe sie betrogen» (pag. 1680 Z. 61 f.). Auf Frage, ob er sich vorstellen könne, worum es beim Betrugsvorwurf gehe, meinte er «Ja um PC. Ich habe zum Beispiel ein iPhone oder so verkauft. Ich habe etwas verkauft und dann nicht geschickt» (pag.