So zeigte sie auch eine ablehnende Haltung gegenüber Behörden und Institutionen und versuchte immer wieder, den Beschuldigten von einer aktiven Teilnahme an unterstützenden Programmen abzuhalten, die er offenbar dringend benötigte (vgl. p. 2105, 2117, 2486). Exemplarisch dazu ist zu erwähnen, dass seine Mutter anlässlich der psychiatrischen Begutachtung vom 15.08.2016 zweimal die Psychiaterin anrief und sie aufforderte, die Untersuchung zu beenden und ihren Sohn gehen zu lassen (p. 2113). Daneben wurde der Beschuldigte aber von seinem Beistand, seinem Stiefvater und zahlreichen involvierten Stellen unterstützt (p. 2100, 2106).