Der Beschuldigte hatte sicherlich keine einfache Kindheit. Sein erster Stiefvater war gewalttätig gegenüber ihm und seiner Mutter. Seine Mutter war ihm zudem keine Stütze. Sie sieht sich und ihren Sohn als Opfer von Behörden-Willkür (vgl. p. 2100). So zeigte sie auch eine ablehnende Haltung gegenüber Behörden und Institutionen und versuchte immer wieder, den Beschuldigten von einer aktiven Teilnahme an unterstützenden Programmen abzuhalten, die er offenbar dringend benötigte (vgl. p. 2105, 2117, 2486).