12 ner Mutter zurückgegangen (p. 2103). Anfang 2010 sei seine Mutter mit dem jüngeren Halbbruder für rund ein Jahr ins Ausland gegangen. Sie sei nicht auffindbar gewesen, weshalb sein zweiter Stiefvater als Beistand des Beschuldigten eingesetzt worden sei. In dieser Zeit sei er nicht mehr zur Schule gegangen, habe kaum das Haus verlassen, sei keiner Aktivität nachgegangen und habe es trotz Hilfe des Beistandes und aller involvierter Stellen nicht geschafft, einer Beschäftigung nachzugehen (p. 2100). In dieser Phase habe er hauptsächlich Computer gespielt (p. 2103).