Der zweite Stiefvater sei ein guter gewesen. Mit ihm habe er ca. 10 Jahre zusammen gelebt. Er möge ihn und habe noch ab und zu Kontakt zu ihm (vgl. p. 2106 f.). Wegen Auseinandersetzungen mit der Mutter sei der Beschuldigte wiederholt fremdplatziert worden (p. 2099). Am 15.04.2008 sei der Mutter die elterliche Obhut entzogen worden und der Beschuldigte in ein Kinderheim gekommen. Danach sei er wieder umplatziert worden (p. 2099 ff.) Die Fremdplatzierungen hätten jeweils nicht besonders lange gedauert und der Beschuldigte sei immer wieder zu sei-