Für den Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Betrugs in der Zeit vom 14. bis 21. Juli 2016 (3. Deliktsphase) erscheint für sich alleine beurteilt eine Strafe von 3 Monaten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von 2 Monaten, so dass die Strafe von 12 Monaten auf 14 Monate zu erhöhen ist.