10. Asperation 10.1 Gewerbsmässiger Betrug 2015 (2. Deliktsphase) Der Beschuldigte ertrog vom 10. Juni 2015 bis 30. September 2015, d.h. innert rund dreieinhalb Monaten, einen Deliktsbetrag von insgesamt CHF 7‘392.00. Er handelte dabei zum Nachteil von 17 Personen, die im Umfang von je CHF 330.00 bis CHF 950.00 geschädigt wurden. Die Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts ist auch hier als leicht zu bezeichnen. Die Vorgehensweise des Beschuldigten lässt jedoch wiederum auf eine nicht unerhebliche kriminelle Energie schliessen.