9. Einsatzstrafe: gewerbsmässiger Betrug 2014 (1. Deliktsphase) 9.1 Objektive Tatkomponenten a) Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Der Beschuldigte ertrog vom 13. Januar 2014 bis 23. Mai 2014, d.h. innert rund vier Monaten, einen Deliktsbetrag von insgesamt CHF 14‘103.00. Er handelte dabei zum Nachteil von 39 Personen, die im Umfang von je CHF 100.00 bis CHF 1‘270.00 geschädigt wurden (vgl. pag. 2417 ff.). Ins Gewicht fällt vorliegend nicht so sehr der Deliktsbetrag, sondern die Anzahl Geschädigte.