Aus den Daten zu den Mitgliederaccounts des Beschuldigten auf den Internetplattformen anibis.ch, ricardo.ch, olx.ch und tutti.ch gehe hervor, dass sich der Beschuldigte teilweise mit mehreren Benutzerkonti registriert und diverse Gegenstände zum Kauf anboten habe. Zudem würden zahlreiche Auszüge aus dem E-Mail-Verkehr zwischen dem Beschuldigten und den Geschädigten zeigen, wie der Beschuldigte die Geschädigten immer wieder vertröstet habe, indem er vorgegeben habe, dass er die Ware noch liefern werde (pag. 2567, S. 11 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).