Es gebe zahlreiche objektive Beweismittel, die das Geständnis des Beschuldigten stützen würden. So würden die Kontoauszüge des Beschuldigten belegen, dass die 5 Geschädigten dem Beschuldigten Geldbeträge überwiesen hätten. Aus den Daten zu den Mitgliederaccounts des Beschuldigten auf den Internetplattformen anibis.ch, ricardo.ch, olx.ch und tutti.ch gehe hervor, dass sich der Beschuldigte teilweise mit mehreren Benutzerkonti registriert und diverse Gegenstände zum Kauf anboten habe.