II. Sachverhalt und Beweiswürdigung Dem rechtskräftigen Schuldspruch wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Beschuldigten wird in Ziff. I. 1. der Anklageschrift vom 6. April 2017 (pag. 2415 ff.) vorgeworfen, in der Zeit von 13. April 2014 bis 21. Juli 2016 in Oberburg, Thun und Ostermundigen über die Online-Auktionsplattformen OLX, anibis.ch, eBay, Gratis-Inserate.ch und tutti.ch Xbox, Playstation, iPhones etc. verkauft zu haben, die er nicht besessen habe. Nach Auktionsende hätten die Käufer den Kaufpreis auf das vom Beschuldigten angegebene Post- resp. Bankkonto überwiesen.