): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 19. Juli 2017 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen zwischen dem 08.04.2014 und 22.04.2014 in Burgdorf z.N. von C.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. des Schuldspruchs wegen mehrfachem gewerbsmässigem Betrug, begangen in der Zeit von 13.01.2014 bis 21.07.2016 in Oberburg, Thun und Ostermundigen, z.N. diverser Geschädigter