Staatsanwältin BA.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 2779 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 19. Juli 2017 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen zwischen dem 08.04.2014 und 22.04.2014 in Burgdorf z.N. von C.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;