2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 25. Juli 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 2543). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 6. November 2017 (pag. 2605 ff.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 17. November 2017 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Bemessung der Strafe und die Anordnung der Massnahme (pag. 2617). Mit Schreiben vom 5. Dezember 2017 verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf die Erklärung einer Anschlussberufung (pag. 2645 ff.). Mit Verfügungen vom 23. November 2017 (pag.