1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 19. Juli 2017 von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen z.N. von C.________ frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 2514, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil). Hingegen verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, begangen z.N. diverser Geschädigter zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben.