4. Für die Beurteilung des Zivilpunktes werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 1 zersägter Ast; - 1 Vergleichsast; - 2 Pfeffersprays. 2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).